Spielplatz- und Spielgeräteinspektionen
Sind Sie Betreiber eines Spielplatzes, oder nur einer Rutsche oder Schaukel? Sobald der Spielplatz nicht im heimischen Garten steht, sondern im öffentlichen Bereich, müssen diese der Norm DIN EN 1176 entsprechen und regelmäßig geprüft werden. Als Betreiber zählt, wer einen Spielplatz, oder ein Spielgerät der Öffentlichkeit zur Verfügung stellet. Dazu zählen z.B. Kommunen, Kindergärten, Waldkindergärten, Schulen, Hausverwaltungen, Vereine und Gastronomiebetriebe.
Spielen Sie nicht mit dem Feuer!
Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung der Verkehrssicherungspflicht gemäß BGB § 823 drohen Schadensersatzforderungen.
Nutzen Sie unsere Expertise im Bau von naturnahen Spielplätzen und Themenwegen für Ihren Waldkindergarten oder Erlebnispfad.
Wir beraten Sie mit individuellen Lösungen und unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot, damit das Spiel bei Ihnen „sicher“ Spaß macht.
Erstabnahme von Spielplätzen
Vor Inbetriebnahme ihres Spielplatzes oder des Spielgerätes muss dieser von einem unabhängigen, zertifizierten Prüfer abgenommen werden.
Regelmäßige Routineinspektion
(wöchentlich/ nach Bespielung)
Prüfung und Beseitung von:
- Vandalismusschäden
- Verschmutzungen
- Verschleißschäden
- Standfestigkeit der Geräte
- Schichtdicke des Fallschutzmaterials
- Schadhaften Stellen mit Verletzungsgefahr
Erstellen eines bebilderten Inspektions- und Mängelbericht
Gerne schulen wir Sie für diesen Bereich, damit Sie diese Überprüfung selbst durchführen können.
Operative Inspektion
(vierteljährlich oder nach Vorgabe des Herstellers)
Detailierte Inspektion zur Festellung von:
- Betriebssicherheit und Standfestigkeit
- Verschleißschäden
- Zustand der Verbindungsteilen, Schrauben und Gelenken
- Erstellen eines bebilderten Inspektions- und Mängelbericht
Jährliche Inspektion
Große umfassende Inspektion:
- Prüfung der Zustände der Geräte, der Fundamente und des Platzes auf Betriebssicherheit prüft.
- Prüfung der Sachgemäßen Reparaturarbeiten und Wartungen
- Dokumentation von Witterungseinflüssen, Verrottung, oder Korrosion.
Erstellen eines bebilderten Inspektions- und Mängelbericht
Hochseilgarten Inspektionen
Für die notwendigen Jahresinspektionen von Adventureparks, Seilgärten und Hochseilgärten nach EN 15567, arbeiten wir seit Jahren mit Thomas Steck zusammen. Er bringt jahrzehntelange Erfahrung mit, ist IAPA-Inspekteur und als offizielle Inspektionsstelle steht er Ihnen auch beratend zur Seite.
Gerne stellen wir den Kontakt für Sie her!
Haben Sie Fragen, dann rufen Sie uns gerne an: 07567-1826366 oder schicken Sie eine E-Mail an info@cambium-gmbh.de!
Möchten Sie schon ein konkretes Angebot? Dann füllen Sie gerne das Anfrageformular aus: